Aus- und Fortbildung für Betriebssanitäter/innen
Grundsätzliches
Notwendig ist ein Betriebssanitäter, wenn in einem Betrieb mehr als 250 Versicherte anwesend sind und Häufigkeit, Art und Schwere der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern. Grundlage für die Beurteilung ist die Unfallstatistik und die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung.
Ein Betriebssanitäter muss in Betriebsstätten zur Verfügung stehen, in denen in der Regel mehr als 1500 Versicherte anwesend sind. Mit einzubeziehen sind hierbei auch die kaufmännischen Mitarbeiter.
Ein Betriebssanitäter hat auch dann zur Verfügung zu stehen, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer zur Erbringung einer Bauleistung Subunternehmer einbezieht und damit insgesamt mehr als 100 Versicherte gleichzeitig tätig werden.
Bei der Bemessung der Zahl der Betriebssanitäter hat der Unternehmer Schichtbetrieb, Abwesenheits- Krankheits- und Urlaubsvertretungen zu berücksichtigen.
Aufgabe von Betriebssanitätern
Aufgabe des Betriebssanitäters ist es, bei Arbeitsunfällen und akuten Erkrankungen von Mitarbeitern erweiterte erste Hilfe zu leisten. Er ist wichtiges Bindeglied in der betrieblichen Rettungskette zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst. Währen die Ersthelfer für die unmittelbare erste Hilfe ausgebildet sind und insbesondere lebensrettenden Sofortmaßnahmen einleiten, wird der Betriebssanitäter je nach Art und Schwere der Verletzung an den Unfallort gerufen oder vom Verletzten aufgesucht. Er führt weitergehende Maßnahmen der Notfallversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch und setzt dabei entsprechende Geräte ein.
Dem Betriebssanitäter können auch weitergehende organisatorische oder medizinische Aufgaben übertragen werden, die er im Auftrag der Betriebsleitung, bzw in der Verantwortung des Betriebsarztes ausführt. Dies sind zum Beispiel die Verantwortung für den Sanitätsraum, die Kontrolle und Beschaffung des Erste-Hilfe-Materials, dessen Kennzeichnung usw.
Aus- und Fortbildung
Bisher wurde die Ausbildung von Betriebssanitätern überwiegend durch die Hilfsorganisationen durchgeführt. Mittlerweile benötigen die Ausbildungsstellen eine Ermächtigung der dafür zuständigen Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften (BGG 949).
Selbstverständlich besitzt die Lennartz Ambulanz die Ermächtigung der Berufsgenossenschaften zur Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern.
Als Betriebssanitäter darf der Unternehmer nur Personen einsetzen, die an einer Grundausbildung und an einem Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst teilgenommen haben. In der Grundausbildung (mindestens 63 Unterrichtsstunden, zuzüglich Prüfungszeit) werden grundlegende, allgemeingültige sanitäts- und rettungsdienstliche und im Aufbaulehrgang (mindestens 32 Unterrichtsstunden, zuzüglich Prüfungszeit) vorwiegend auf die betrieblichen Aufgaben abgestellte Inhalte vermittelt. Die Lehrgänge können bei uns einzeln, aber auch getrennt voneinander besucht werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Ausbildung zum Ersthelfer oder die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Training innerhalb der letzten zwei Jahre.
Der Grundausbildung vergleichbar werden anerkannt: Examinierte Krankenpflegekräfte, Rettungsassistenten und -sanitäter sowie Sanitätspersonal der Bundeswehr mit sanitätsdienstlicher Fachausbildung.
Der Unternehmer hat auch dafür zu sorgen, dass der Betriebssanitäter regelmäßig innerhalb von drei Jahren in einem Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden fortgebildet wird. Hierzu bietet die Lennartz Ambulanz ihre zweitägigen Fortbildungen an.
Termine und Anmeldung zum Grundlehrgang>>>
Termine und Anmeldung zum Aufbaulehrgang>>>
Termine und Anmeldung zur Fortbildung>>>
| Preise: | |
| Grundlehrgang: | 325,00 € |
| Aufbaulehrgang: | 160,00 € |
| Kompaktlehrgang (Grund- und Aufbaulehrgang) | 475,00 € |
| Fortbildung: | 145,00 € |
Wir sind von der Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften zur Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern ermächtigt (zertifiziert). Reg.- Nr. 8.0232. Die Teilnehmer unserer Lehrgänge und der entsendende Betrieb erhalten eine von den Berufsgenossenschaften anerkannte Bescheinigung (Zertifikat) über die Ausbildung.