Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Kursangebote“ (AGB Kurs)
Stand: 16. Februar 2010
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Kursangebot der Lennartz Ambulanz
§ 2 Kursorte
§ 3 Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme
§ 4 Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht
§ 5 Zahlung der Kursgebühren
§ 6 Akzeptanz von Zahlungsmitteln
Anmeldung, Abmeldung, Ausfallgebühren, Abrechnung über Berufsgenossenschaft/Unfallkasse
§ 7 Anmeldung zu Kursen
§ 8 Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung
§ 9 Ausfallgebühren nach Zusatzvereinbarung
§ 10 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
§ 11 Abrechnung der Kursgebühren über Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse
§ 12 Nichtvorliegen des Formulars zur Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft/Unfallkasse
Haftung für Eigentum und Gesundheit
§ 13 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
§ 14 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern
§ 15 Beschädigung der Gesundheit
Reklamationen, Gerichtsstand
§ 16 Reklamation über Dienstleistungen der Lennartz Ambulanz, Rückerstattung von Kursgebühren
§ 17 Gerichtsstand
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§ 1 Kursangebot der Lennartz Ambulanz
Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Lennartz Ambulanz vor, den Kurs bis zum Tag des eigentlichen Kursbeginns abzusagen, soweit keine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber erfolgt ist.
§ 2 Kursorte
Die Lennartz Ambulanz behält es sich vor, nach und bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Brand in den Schulungsräumen) den Kursort in einem zumutbaren Umkreis des ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen.
§ 3 Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme
(1) Eine erfolgreiche Teilnahme umfasst das aktive Üben aller vorgestellten Erste-Hilfe bzw. sanitätsdienstlichen Maßnahmen. Diese wird mit der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung bescheinigt.
(2) Welche Erste-Hilfe und sanitätsdienstlichen Maßnahmen aktiv vom Teilnehmer zu üben sind, gehen aus den zum Lehrgangstag gültigen Leitfäden und Ausbildungsrichtlinien der Lennartz Ambulanz hervor.
§ 4 Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht
(1) Die Lennartz Ambulanz behält es sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gewürdigt werden kann. In diesem Fall entscheidet der verantwortliche Kursleiter darüber. Dieser Fall ist mit einer Nicht-Abmeldung gleichzusetzen.
(2) Die Lennartz Ambulanz behält es sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn
(3) Der verantwortliche Kursleiter hat das Recht, zu jeder Zeit des Kursbetriebs das Hausrecht aus zu üben.
(4) Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses der weiteren Kursteilnahme bereits entrichteten Kursgebühren verfallen bzw. werden nicht zurück erstattet.
§ 5 Zahlung der Kursgebühren
Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt
mittels Barzahlung vor Kursbeginn
mittels Formular zur Kostenabrechnung gegenüber Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
mittels Rechnung, sofern dies bei der Anmeldung vereinbart wurde
§ 6 Akzeptanz von Zahlungsmitteln
Aus Sicherheitsgründen werden keine EUR 200,00 und EUR 500,00 Banknoten akzeptiert.
Nicht akzeptiert werden: EC-Karte, Geldkarte, Kreditkarte, Devisen
§ 7 Anmeldung zu Kursen
Eine Anmeldung zu Kursen kann wie folgt erfolgen:
telefonisch
- per Fax
- per Email
- über die Internet-Anmeldedatenbank
Eine Teilnahmemöglichkeit nach einer Anmeldung wird erst mit der Übersendung der Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung möglich.
§ 8 Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung
Die Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung kann wie folgt erfolgen:
§ 9 Ausfallgebühren und Zusatzvereinbarungen
(1) Für Betriebe, Behörden oder Vereine besteht die Möglichkeit gesonderte Schulungstermine für Erste-Hilfe, Erste-Hilfe-Training usw. zu vereinbaren. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen unterschritten, wird die Differenz zwischen tatsächlichen und erforderlichen Teilnehmern dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(2) Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich.
(3) Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere DrittePersonen durchgeführt hat bzw. an das Unternehmen oder den Verein, in dessen Auftrag die Person sich oder weitere Dritte angemeldet hat.
§ 10 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
(1) Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen, zu deren Besuch eine Anmeldung erforderlich ist, besteht nicht.
(2) Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur möglich, wenn zu Lehrgangsbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind. Die Entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Kursleiter vor Ort.
§ 11 Abrechnung der Kursgebühren über Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse
Bei der Abrechnung der Kursgebühren über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gilt:
Der Anmeldende verpflichtet sich, das zur Kostenübernahme der Kursgebühren notwendige Formular der Lennartz Ambulanz vollständig ausgefüllt bis spätestens zum Kursbeginn zukommen zu lassen bzw. mitzubringen.
§ 12 Nichtvorliegen des Formulars zur Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft/Unfallkasse
Liegt das Formular zur Kostenübernahme gegenüber der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse nicht vor, gilt:
§ 13 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
Die Lennartz Ambulanz übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe
§ 14 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern
(1) Die Lennartz Ambulanz übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses entgegen den Anweisungen des Kursleiters während der Übungen beschädigt wird.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
§ 15 Beschädigung der Gesundheit
(1) Die Lennartz Ambulanz übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
§ 16 Reklamation über Dienstleistungen der Lennartz Ambulanz, Rückerstattung von Kursgebühren
(1) Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung der Lennartz Ambulanz sind der Geschäftsstelle der Lennartz Ambulanz schriftlich binnen 7 Tage nach Kursende vorzutragen.
Eine Rückerstattung von Kursgebühren am Ende des Kurses ist prinzipiell nicht möglich.
§ 17 Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Velbert.